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Spektrum212

23 Lehre & Forschung Die Allgemeine Prüfungsordnung Im Herbst 2010 taten sich Hochschulleitung und Dekane zusammen, um – wie an vielen anderen Hochschulen in Deutschland schon geschehen – eine Allgemeine Prüfungsordnung auszuarbeiten. Diese sollte vielen Ansprüchen genügen, insbeson- dere aber: Transparenz durch nur eine Ordnung schaffen. Natürlich auch die Arbeit für die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen und im Prüfungsamt erleichtern und Strukturen an- passen, was aufgrund von Gesetzesänderungen und Verbesserungen für die Studierenden nötig gewor- den war. Wie aber kann ein solcher Prozess so ablaufen, dass alle Beteiligten, von den Studierenden bis zu den einzelnen Fachbereichen, mit dem Resultat zufrieden sind? Durch intensi- ve Kooperation aller Gruppen an der Hochschule. Deshalb stand am Be- g i n n der Arbeit die Er- mittlung der Wünsche der Betei- ligten: Studieren- de, Fachbereiche, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Prüfungsamt. Auf dieser Grundlage und mit externer Unterstützung kam eine erste Arbeitsversion der APO zu- stande. In in- tensiven und lan- gen Sitzungen und Einzelgesprächen unter Moderation von Prof. Dr. Mudra und der Verfasserin fanden dann zwischen Frühjahr und Herbst 2011 die Verhandlun- Ergebnis intensiver gruppenübergreifender Diskussionen: Die Allgemeine Prüfungsordnung – auch APO genannt – scheint bei einem kurzen Blick in das 24-seitige Werk eher dröge: Viele Paragrafen regeln, wie an der Hochschule Ludwigshafen gelernt und gelehrt werden soll. Doch der Entstehungsprozess war äußerst intensiv, lebendig und produktiv, und die Prüfungsordnung bringt viele Verbesserungen für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierende. gen der Inhalte statt, was zu einer sehr produktiven Auseinandersetzung zwischen den unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten führte. In der Novem- bersitzung des Senats konnte die finale Version der Allgemeinen Prüfungsordnung dann verabschiedet werden, seither ist sie im Hochschulanzeiger der Hochschule (auf der Homepage) einsehbar. Und für wen gilt die APO nun? Grundsätzlich wird sie für alle Studierenden in konsekutiven Bache- lor- und Masterstudiengängen gültig, sobald eine Spezielle Prüfungsordnung für den jeweiligen Studi- engang verabschiedet wurde. Doch auch viele Wei- terbildungs- oder dualen Studiengänge nutzen die Regelungen der APO, um ihre Prüfungsordnungen zu überarbeiten. Auf einige besondere Neuerungen möchte ich hier kurz hinweisen: Für die Studierenden herrscht nun in Sachen Prüfungen eine größere Transparenz. Prüfungstermine von Klausuren sind nun spätes- tens sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit, andere Prüfungen zwei Wochen vor dem Ereignis bekannt zu gegeben. Reguläre Klausuren müssen mindestens eine Woche vor Beginn der Vorlesungs- zeit korrigiert sein, um die Planung des folgenden Semesters zu erleichtern. Die Anrechnung von im Ausland abgelegten Prüfungen und außerhoch- schulischen Leistungen ist nun konkretisiert – ein verpflichtendes „Learning Agreement“ sorgt für Planungssicherheit. Auch die Multiple-Choice-Prü- fungen und Online-Prüfungen sind nach aktueller juristischer Gültigkeit neu formuliert. Das Gesamtwerk hält noch viele weitere kleinere und größere Neuerungen parat. Um einen Überblick über die Ordnung zu gewinnen, sollten Studierende ihre Fachbereiche wegen des Wegweisers durch die APO ansprechen. Bei Fragen und Anregungen kön- nen Sie sich ebenso gerne an Fau Imke Buß wenden. Als Zuständige für Prüfungsordnungen und Ak- kreditierungen unterstütz Fau Buß bei allen Fragen rund um die APO. ib

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